Im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Anschlagsversuch am Flughafen Leipzig/Halle ist nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sowie übereinstimmenden Berichten weiterer Medien eine weitere, insgesamt dritte Drohne entdeckt worden. Das Fluggerät soll am 14. August auf einem Feld im Kabelsketal im Saalekreis gefunden worden sein. Das Gebiet grenzt an den westlichen Teil des Flughafens.
KontextWarum kann ein Drohnenfund außerhalb des Flughafens trotzdem für den Fall relevant sein?
Die Sicherheitsregeln für Drohnen enden nicht unbedingt an der Flughafenumzäunung. Nach der Luftverkehrs-Ordnung gelten für bestimmte Drohnenflüge besondere Vorgaben in Bereichen bis 1.000 Meter von der Flughafengrenze und entlang der verlängerten Start- und Landebahnmittellinien. Je nach Art des Flugs sind solche Flüge dort verboten oder genehmigungspflichtig. Das erklärt, warum auch ein Fund auf einem angrenzenden Feld für Ermittler zum Flughafenvorfall gehören kann. Ob der konkrete Fundort im Kabelsketal tatsächlich in einen dieser Schutzbereiche fällt, lässt sich daraus allein jedoch nicht ableiten.
Quellen (1)
In der Nähe der Drohne wurden den Berichten zufolge rund 50 Gramm einer Substanz entdeckt, bei der es sich um Hexogen, auch T4 genannt, handeln könnte. Hexogen ist ein militärischer Sprengstoff. Die chemische Zusammensetzung sei noch nicht abschließend bestätigt. Auch die Drohne soll den Berichten zufolge defekt gewesen sein; unklar ist, welche technische Funktion betroffen war.
Der neue Fund deutet nach der Einordnung der beteiligten Medien darauf hin, dass bei dem mutmaßlichen Anschlagsversuch mehr Fluggeräte eingesetzt oder bereitgehalten wurden als zunächst bekannt. Er belegt jedoch nicht, dass alle drei Drohnen zu demselben konkreten Angriffsvorhaben gehörten. Eine offizielle Behördenmitteilung zum dritten Fluggerät und zum möglichen Sprengstofffund ist in den gefundenen Quellen nicht enthalten.
Der ursprüngliche Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 4. auf den 5. August im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle. Damals wurde nahe der Südpiste eine Drohne mit einer unbekannten Sprengvorrichtung entdeckt; ein Flughafenmitarbeiter meldete das Fluggerät. Es befand sich in der Nähe ukrainischer Antonow-Frachtflugzeuge.
Nach dem von tagesschau.de wiedergegebenen Ermittlungsstand sollte die erste Drohne möglicherweise ein ukrainisches Antonow-Frachtflugzeug angreifen. Der Zünder soll defekt gewesen sein, sodass der mutmaßliche Anschlag nicht gelang. Das konkrete Angriffsziel und die Funktionsweise des Zünders sind öffentlich nicht vollständig belegt.
Bereits beim ursprünglichen Vorfall war außerdem ein zweites unbekanntes Flugobjekt Gegenstand der Ermittlungen. Ein Frachtflugzeug kollidierte nach einer Ausweich- beziehungsweise Durchstart-Situation nahe Leipzig damit und wurde nach Hannover umgeleitet. Das Flugobjekt ist in den gefundenen Quellen nicht abschließend identifiziert.
Die Bundesanwaltschaft übernahm am 6. August wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen. Sie ermittelt unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Quellen & Beleglage
6 QuellenEineNachricht formuliert eigenständig. Die Angaben unten beschreiben, wofür die jeweilige Quelle in dieser Fassung verwendet wurde; die Quellenart ist kein Gütesiegel für sämtliche Aussagen der Quelle.
Verwendet für: Aktueller Kern: dritte Drohne, Fundort Kabelsketal, möglicher Sprengstoff, Ermittlungsrichtung.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Aktueller Kern: Funddatum 14. August, defekte Drohne, rund 50 Gramm möglicher Hexogen.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Einordnung, dass der Anschlagsplan möglicherweise größer war als zunächst bekannt.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Bestätigung des aktuellen Fundes und Einordnung als dritte Drohne.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Primärquelle zum ursprünglichen Vorfall, Fundort, Datum und Zuständigkeit von LKA und Generalstaatsanwaltschaft.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft und rechtliche Verdachtslage.
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