Fehler werden nicht versteckt.
Nachrichtenlagen entwickeln sich weiter, und auch eine sorgfältig erstellte Fassung kann korrigiert werden müssen. Entscheidend ist, materielle Änderungen nachvollziehbar zu machen und Fehler nicht stillschweigend zu übergehen.
Aktualisierungen bleiben nachvollziehbar
Neue bestätigte Fakten, Reaktionen oder wesentlicher Kontext können in eine bereits veröffentlichte Fassung einfließen. Wird ein Artikel materiell aktualisiert, zeigt EineNachricht den Zeitpunkt und knapp, was sich geändert hat.
Eine Aktualisierung bedeutet nicht automatisch, dass die vorherige Fassung falsch war.
Materielle Fehler werden korrigiert
Stellt sich eine wesentliche Tatsachenangabe als falsch heraus oder erzeugt eine Formulierung einen materiell falschen Eindruck, soll die Fassung berichtigt und die Korrektur verständlich dokumentiert werden.
Die öffentliche Änderungshistorie beschreibt, was sich geändert hat. Frühere vollständige Fassungen werden dabei nicht automatisch erneut veröffentlicht.
Hinweise sind willkommen
Sachdienliche Hinweise auf mögliche Fehler können über die Kontaktseite oder per E-Mail eingereicht werden. Wir prüfen solche Hinweise anhand der verfügbaren Belege und berücksichtigen sie, wenn sich daraus eine notwendige Aktualisierung oder Korrektur ergibt.
Für rechtliche Anliegen stehen zusätzlich die im Impressum genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Gegendarstellungen sind ein eigener Rechtsvorgang
Eine förmliche Gegendarstellung ist keine gewöhnliche Artikelaktualisierung oder Korrektur. Für sie gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen; bei journalistisch-redaktionellen Telemedien kann insbesondere § 20 Medienstaatsvertrag maßgeblich sein.
§ 20 MStV stellt unter anderem Anforderungen an Inhalt, schriftlichen Zugang, Unterzeichnung und Fristen. Eine Nachricht über das Kontaktformular oder eine einfache E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen daher nicht ohne Weiteres. Die Anschrift des Anbieters steht im Impressum.