Waymo will in München die Voraussetzungen für einen vollautonomen Fahrdienst schaffen. Der US-Anbieter kündigte am 25. August 2026 an, in den kommenden Wochen erste Fahrzeuge in der Stadt einzusetzen. Ein kommerzieller Ride-Hailing-Dienst für die Öffentlichkeit ist nach Waymos Plan gegen Ende 2027 vorgesehen.
Die ersten Fahrten werden allerdings noch keine fahrerlosen Taxifahrten sein. Die Fahrzeuge sollen das Münchner Straßennetz zunächst manuell mit geschultem Personal am Steuer erfassen und erproben. Dabei will Waymo unter anderem mit verwinkelten Altstadtstraßen, komplexen Vorfahrtsregeln, Kreisverkehren sowie den Bedingungen für Radfahrer und Fußgänger umgehen.
„In den kommenden Wochen werden die ersten Waymo-Fahrzeuge auf den Straßen Münchens zu sehen sein – zunächst noch manuell durch die Stadt gesteuert“, teilte das Unternehmen mit. Die anschließende Öffnung für die Öffentlichkeit formuliert Waymo ausdrücklich als Ziel: „Gegen Ende 2027 wollen wir unseren Fahrdienst dann für die Öffentlichkeit zugänglich machen.“
Nach Angaben Waymos stehen vor einem solchen Start in Deutschland noch regulatorische Genehmigungen und weitere Zulassungsschritte an. Waymo verweist zugleich auf einen bestehenden rechtlichen Rahmen für autonomes Fahren in Deutschland. Dieser ersetzt nach Darstellung des Unternehmens nicht die konkrete Betriebs- oder Fahrzeugzulassung für Waymos Dienst in München.
München wäre nach Darstellung von DIE ZEIT und der Fachzeitschrift VISION mobility Waymos erster Standort in Deutschland und der erste geplante Standort des Unternehmens in der Europäischen Union. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann sagte, die Wahl Münchens unterstreiche die Attraktivität des Hightech-Standorts.
KontextWelche Vorarbeiten für automatisierte Mobilität gibt es in München bereits?
München startet bei automatisierter Mobilität nicht bei null. Im Forschungsprojekt MINGA sollen 2026 drei bis fünf automatisierte Ridepooling-Fahrzeuge, ein Solobus und zwei Bus-Platoons im öffentlichen Verkehr erprobt werden – zunächst mit Sicherheitsfahrpersonal. Untersucht werden dabei nicht nur Technik und Betrieb, sondern auch Nutzerakzeptanz, Zugänglichkeit, Verkehrssicherheit und mögliche Folgen für den Rechtsrahmen. Das Testfeld TEMPUS befasst sich außerdem mit automatisierten und vernetzten Verkehrsanwendungen für privaten und öffentlichen Verkehr unter realen städtischen Bedingungen. Waymo trifft in München damit auf ein bereits laufendes Umfeld aus Forschung, ÖPNV-Tests und praktischer Erprobung.
Waymo kündigte außerdem an, vor Ort einen lokalen Flottenbetrieb aufzubauen und hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. Wie groß die Flotte werden soll und wie viele neue Stellen entstehen könnten, ist bislang offen. Waymo-Co-CEO Tekedra Mawakana erklärte: „Bei allen Schritten zur Vorbereitung unseres Fahrservices steht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger an oberster Stelle.“
Der Anbieter ist bislang vor allem in den USA kommerziell aktiv. Nach eigenen Angaben hat Waymo mehr als 20 Millionen autonome Fahrten und mehr als 350 Millionen vollautonome Kilometer absolviert. Die Fahrzeuge nutzen Lidar, Kameras und Radar; für den Rundumblick nennt Waymo eine Reichweite von bis zu 300 Metern.
Auch seine Sicherheitsbilanz stellt das Unternehmen selbst positiv dar. Waymo zufolge gab es im Vergleich zu menschlichen Fahrern deutlich weniger Unfälle mit schweren Verletzungen sowie weniger Fußgänger- und Fahrradunfälle mit Personenschaden. Diese Angaben stammen aus Waymos eigenen Auswertungen.
Unterstützung kommt unter anderem von Maik Schubert von der Blindenführhundeschule Schubert & Wetzel. Er verbindet den geplanten Start mit der Hoffnung auf mehr unabhängige Mobilität für blinde und sehbehinderte Menschen. Zunächst müssen die Fahrzeuge jedoch noch zeigen, wie sie mit dem konkreten Münchner Verkehr zurechtkommen – und Waymo nach eigenen Angaben die erforderlichen Genehmigungen erhalten.
Quellen & Beleglage
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Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Zusatzhinweis zur Bedeutung des deutschen Rechtsrahmens und zur Unterscheidung zwischen rechtlichem Rahmen und konkreter Betriebsgenehmigung.
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