Die UEFA und weitere beteiligte Parteien bereiten in der Schweiz eine Strafanzeige gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino vor. Nach Recherchen der Sportschau und der Nachrichtenagentur Associated Press geht es um einen möglichen Vorwurf der „kriminellen Misswirtschaft“ nach Artikel 158 des Schweizer Strafgesetzbuches. Ein Verfahren ist bislang nicht eröffnet; die Anzeige befindet sich nach den vorliegenden Informationen in Vorbereitung.

KontextWas wäre der nächste rechtliche Schritt – und woran würde eine Schweizer Staatsanwaltschaft den Vorwurf messen?

Eine Strafanzeige wäre zunächst nur der Anstoß für eine Prüfung, nicht bereits eine Anklage oder ein eröffnetes Verfahren. Nach Artikel 158 des Schweizer Strafgesetzbuchs müsste es um die pflichtwidrige Verwaltung fremden Vermögens und einen dadurch verursachten Vermögensschaden gehen. Ein umstrittener oder gescheiterter Geschäftsplan allein würde diese Voraussetzungen nicht automatisch erfüllen. Die Staatsanwaltschaft eröffnet eine Untersuchung erst bei hinreichendem Tatverdacht. Im Vorverfahren werden Beweise gesammelt; danach kann sie einen Strafbefehl erlassen, Anklage erheben oder das Verfahren einstellen. Ob die Voraussetzungen im konkreten FIFA-Fall erfüllt sein könnten, ist damit nicht festgestellt.

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Hintergrund ist ein inzwischen aufgegebener Plan, Anteile beziehungsweise künftige kommerzielle Erträge aus FIFA-Wettbewerben an private Investoren zu verkaufen. Das Vorhaben war auf massive Kritik gestoßen und wurde anschließend gestoppt.

In dem 60-seitigen Dokument, das der Sportschau vorliegt, wird die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Infantino sowie möglicherweise weitere FIFA-Funktionäre und Berater vorbereitet. Der mögliche rechtliche Vorwurf ist dabei nicht als festgestelltes Fehlverhalten zu verstehen, sondern als Teil der geplanten Anzeige.

Laut der von AP beschriebenen Unterlage kritisiert die UEFA insbesondere die geheime beziehungsweise intransparente Strukturierung, Bewertung, Finanzierung und Vermarktung des Investorenplans. Sie macht zudem mögliche Schäden für die FIFA, deren Reputation und Geschäftsbeziehungen geltend. Diese Schadensbehauptungen sind Bestandteil der Vorwürfe der UEFA.

Die Auseinandersetzung hat auch eine politische Ebene. Die UEFA fordert weiterhin Infantinos Rücktritt als FIFA-Präsident. Am 27. August berieten die 55 nationalen Verbandspräsidenten und das UEFA-Exekutivkomitee im Umfeld der Champions-League-Auslosung in Monaco über weitere Schritte.

Zugleich dürfte die UEFA ihre Boykott-Drohung gegen FIFA-Turniere vorerst zurücknehmen. Die Sportschau berichtete unter Berufung auf eigene Informationen, die FIFA habe zugesagt, einen vergleichbaren Investorenplan nicht erneut vorzulegen. Ein formaler Rückzug der Boykott-Drohung war jedoch nicht bestätigt. Der mögliche juristische Schritt gegen Infantino bleibt davon unabhängig.

Quellen & Beleglage

4 Quellen zur Nachricht

EineNachricht formuliert eigenständig. Die Angaben unten beschreiben, wofür die jeweilige Quelle in dieser Fassung verwendet wurde; die Quellenart ist kein Gütesiegel für sämtliche Aussagen der Quelle.

Eigenständige BerichterstattungSportschau

Verwendet für: Die Sportschau trägt die zentralen Angaben zur geplanten Strafanzeige, zum 60-seitigen Dokument, zum Investorenplan, zu den UEFA-Beratungen und zum möglichen Rückzug der Boykott-Drohung.

FIFA-Machtkampf: UEFA bereitet Anzeige gegen Infantino vor ↗ (öffnet in neuem Tab)

Verwendet für: Die Sportschau dokumentiert den politischen Machtkampf und die Forderung der UEFA nach Infantinos Rücktritt.

Machtkampf in der FIFA: UEFA spricht über eigene Wettbewerbe ↗ (öffnet in neuem Tab)

Verwendet für: Der Audiobericht trägt die Einordnung, dass die UEFA ihre Boykott-Drohung gegen FIFA-Turniere wohl vorerst zurücknimmt.

Machtkampf der Verbände: UEFA zieht Boykott-Drohung für FIFA-Turniere w… ↗ (öffnet in neuem Tab)
Eigenständige BerichterstattungAssociated Press

Verwendet für: Associated Press belegt den möglichen Vorwurf nach Artikel 158, die von der UEFA kritisierte Intransparenz des Investorenplans und die behaupteten möglichen Schäden.

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