Eine Analyse von AliExpress-Code deutet auf einen Web-Audio-Mechanismus hin, der technische Merkmale der Browser- und Geräteumgebung erfassen konnte. Entdeckt wurde er, nachdem der Entwickler Matt Callaghan laut seiner Schilderung beim Öffnen einer AliExpress-Seite in Chrome oder Firefox ein Bluetooth-Multipoint-Problem beobachtete: Der Kopfhörer wechselte offenbar nicht mehr zuverlässig zwischen Computer und Smartphone. Es handelt sich um eine Einzelfallbeobachtung, die sich nicht ohne Weiteres auf alle Geräte übertragen lässt.
Callaghan beschrieb in der stark verschleierten AliExpress- beziehungsweise Alibaba-Codebasis zwei Skripte mit einem Verarbeitungsgraphen der Web Audio API. Darin wurden unter anderem ein Oszillator und Analysefunktionen eingerichtet, die Frequenzdaten auslasen. Das Signal wurde mit einer Verstärkung von null verarbeitet und war deshalb für Nutzer nicht hörbar, während der Web-Audio-Graph im Browser aktiv blieb. Weil offenbar kein sichtbares Medienelement abgespielt wurde, konnten herkömmliche Tab- oder Browser-Stummschaltungen die Verarbeitung nach der technischen Darstellung nicht unbedingt unterbinden.
Nach Callaghans Analyse wurden geringfügige Unterschiede darin gemessen, wie die jeweilige Kombination aus Browser, Software und Hardware das Signal verarbeitete. Solche Messwerte können als Audio-Fingerprint in einen umfassenderen Browser- oder Geräte-Fingerprint einfließen. Ein Audio-Fingerprint ist dabei zunächst ein technisches Merkmal der Verarbeitung und keine persönliche Identität. Die Methode benötigt für dieses Signal zudem nicht zwingend Cookies und könnte damit grundsätzlich ein zusätzliches Wiedererkennungssignal liefern, wenn Cookies gelöscht oder blockiert werden. Für eine persönliche Zuordnung wären jedoch weitere Daten oder eine Kontoverknüpfung erforderlich.
KontextWarum kann unhörbares Web-Audio datenschutzrechtlich relevant sein, obwohl keine Cookies verwendet werden?
Nach den finalen Leitlinien 2/2023 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) beschränkt sich Artikel 5 Absatz 3 der EU-ePrivacy-Richtlinie nicht auf Cookies. Er betrifft grundsätzlich auch ähnliche Verfahren wie Device-Fingerprinting, wenn Informationen auf einem Endgerät gespeichert oder dort ausgelesen werden. Deshalb kann eine cookie-freie Audio-Fingerprint-Methode in den Anwendungsbereich der Einwilligungsregeln fallen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der konkrete AliExpress-Einsatz rechtswidrig war: Dafür wären unter anderem die genaue technische Umsetzung, der Zweck und mögliche Ausnahmen zu prüfen.
Nicht belegt ist, dass AliExpress die Messwerte tatsächlich an einen Server übermittelte, dauerhaft speicherte oder mit Nutzerkonten und anderen Identifikatoren verknüpfte. Ebenso ist nicht geklärt, ob der Mechanismus der Betrugs- oder Bot-Erkennung, der Personalisierung, allgemeinem Tracking oder mehreren Zwecken diente. Die öffentlich beschriebenen Befunde belegen damit vor allem die technische Analyse und den daraus abgeleiteten Verdacht – nicht die abgeschlossene Identifizierung einzelner Nutzer.
Audio-Fingerprinting ist als Verfahren seit Jahren wissenschaftlich beschrieben. Unhörbare oder nahezu unhörbare Signale können dabei gerätespezifische Verarbeitungsmerkmale sichtbar machen. Für Firefox wird berichtet, dass Web-Audio-Berechnungen seit Version 118 beziehungsweise seit 2023 randomisiert werden und die Methode dadurch weitgehend unbrauchbar werden kann. Brave erklärte laut aktueller Berichterstattung, die für den Vorfall verantwortlichen AliExpress-Skripte zu blockieren und bereits seit mehr als sechs Jahren standardmäßige Schutzmaßnahmen gegen Audio-Fingerprinting einzusetzen. Die konkrete Schutzwirkung hängt von Browser-Version und Konfiguration ab.
Ein gezielter Aktualitäts-Check bis zum 24. August 2026, 19:09 UTC, ergab keine belastbare veröffentlichte Stellungnahme von AliExpress oder Alibaba zu Zweck, Umfang oder Rechtmäßigkeit der Audioverarbeitung. Auch eine bestätigte Entfernung der Skripte ist nicht dokumentiert. Aktuelle Berichte nennen weiterhin funktionierende Blockierregeln für die beobachteten Skriptfamilien und Tests, nach denen die AliExpress-Startseite auch bei gezielter Blockierung lädt. Das ist ein Hinweis auf mögliche fortbestehende Nachladbarkeit, aber keine unabhängige Live-Prüfung des unveränderten Produktionscodes für alle Seiten, Regionen und Nutzer.
Quellen & Beleglage
7 QuellenEineNachricht formuliert eigenständig. Die Angaben unten beschreiben, wofür die jeweilige Quelle in dieser Fassung verwendet wurde; die Quellenart ist kein Gütesiegel für sämtliche Aussagen der Quelle.
Verwendet für: Hauptquelle für Anlass, technische Skriptanalyse, Bluetooth-Nebeneffekt und Browser-Schutz.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Dokumentiert die öffentliche Brave-Aussage vom 22. August 2026 und bestätigt, dass im Bericht keine AliExpress-Stellungnahme vorliegt.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Zusätzliche Darstellung der Skripte, Web Audio API und des Bluetooth-Zusammenhangs.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Aktualisierte Darstellung mit gezielten uBlock-Origin-Regeln gegen die beobachteten Skriptfamilien; kein Nachweis einer Entfernung durch AliExpress.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Historischer und methodischer Hintergrund zum Verfahren.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Zusätzlicher Hinweis auf die Bewertung der Methode und Firefox-Schutz.
Quelle öffnen ↗ (öffnet in neuem Tab)Verwendet für: Zusätzlicher aktueller Befund, dass bis 24. August 2026 keine offizielle Antwort von AliExpress oder Alibaba gefunden wurde.
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